Freiübernachtungen im Wald

 


Vollkommen überrascht war ich, das ich in der Boofe unterhalb des Katzsteines einen kleinen Zettel auf einem Holzbalken mit folgendem Text fand:

Hinweis zum Verhalten bei Freiübernachtungen im Wald!

Laut § 15 Sächs. Waldgesetz sind Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten! Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet!

Begründung:

Neben der potenziellen Gefährdung des Waldökosystems ist mit dem Feuern im Freien die Entnahme von Totholz, die Beeinträchtigung von Flora und Fauna, die Bodenerosion und die mögliche Beschädigung der Felsoberfläche zu sehen.
Totes Holz dient den verschiedenen Organismen als Lebensgrundlage, erhöht die natürliche Strukturvielfalt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Humusanreicherung des Bodens. Durch Feuer können tagaktive Tiere in ihrer nächtlichen Ruhephase gestört und der Aktionsradius von Nachttieren beeinträchtigt werden.
Auch Geruch, Rauch und Lichtschein des Feuers können Lebensräume von störempfindlichen Tierarten, besonders an Stellen in exponierter Lage, eingeschränken.
Mit dem Suchen von Feuerholz können Trittschäden an der Vegetation und Hangerosion abseits der Wege verbunden sein, während das Feuer selbst, wie an vielen Stellen und Felsüberhängen geschehen, die Sandsteinoberfläche zerstören kann.

Erlaubt sind handelsübliche Kleinkochgeräte (Gas- und Benzinkocher)

Nicht das ich irgendwie diesem Text widersprechen möchte, aber diese Form mit einem kleinen Zettel ohne Kennzeichnung des Verfassers hat mich verwundert.