Die Landesgrenzsteine innerhalb einer Ausstellung von
Forstgrenzsteinen sind insofern interessant, als sie zum einen auf den
Forstgrundgarten als Festpunkte mit verzeichnet sind und weil zeitweilig die
Forstämter für die Steine verantwortlich waren. Protokolle über deren Inventur
durch Forstbeamte belegen dies.
1978/79 wurden alle Grenzsteine mit „DS“ (für Deutschland – Sachsen)
ausgetauscht. Bei „festen“ Grenzzeichen, die vor allem im Bereich der
Sächsischen Schweiz in anstehenden Fels gehauen waren, wurde das „D“ zu „DDR“
ergänzt – und inzwischen wieder reduziert.
Das Neusetzen und Einmessen von Steinen muss aber sehr kostspielig gewesen sein,
denn bei einer Beschädigung mit erforderlicher Neusetzung wurden Kosten von
25.000,- M angedroht.
Im Verlauf der Staatsgrenze waren zum Zeitpunkt der Neuversteinung noch einige
historische Landesgrenzsteine vorhanden. Auf sächsischer Seite trugen sie das
kursächsische Wappen und die Buchstaben C und F (für churfürstlich), auf
böhmischer Seite im Bereich des Altkreises Pirna das Wappen derer von Bünau und
die Buchstaben GVB für Günther von Bünau.
Etwas „Historie“ zur sächsisch-böhmischen Grenze im Raum Pirna:
Bekanntlich besteht ja die Grenze zwischen Sachsen und der Tschechischen
Republik in ihrem heutigen Verlauf seit 1459 (Vertrag zu Eger). Die Grenze
zwischen Österreich (Böhmen) und Sachsen wurde 1846/48 mit über 9000 Steinen
markiert. Das waren 118 Grenzsäulen mit römischen Zahlen, Aufschrift K. SACHSEN
bzw. K. BÖHMEN. Der Abstand zueinander betrug ca. 4,3 km. Im einem Abstand von
ca. einem km standen Hauptsteine mit fortlaufender arabischer Nummerierung und
den Buchstaben K.S. (Königreich Sachsen) bzw. K.B. (Königreich Böhmen). Die hier
zu sehenden Landesgrenzsteine A, B, E, F und H sind Laufsteine. Es sind die
kleinsten Steine. Sie haben ebenfalls eine arabische Nummerierung sowie
beiderseitig ein „+“ und standen etwa 50 m auseinander.
1931/32, nach Gründung der ČSR (am 28.10.1918), wurden noch einmal über 2000
Steine gesetzt, davon 1100 Zwischensteine. Diese haben die Initialen DS/ČS sowie
Bruchstrichnummern: oben die Nummer des vorangegangenen Hauptsteines, unter dem
Strich die fortlaufende Zwischensteinnummer. Es war allgemein üblich, dass
Grenzsteine noch zusätzlich „gesichert“ wurden, d.h., ca. 5 – 10 cm unter der
Steinsohle waren Holzkohle, Glas- oder Tonscherben eingegraben. Damit sollte der
Nachweis einer unberechtigten Grenzänderung möglich sein. Bei den
sächsisch-böhmischen Grenzsteinen übernahm die Funktion der Sicherung eine
Porzellan-Plakette mit den Meißner Schwertern. Um 1931, nach Gründung der
Tschechoslowakei also, wurden zusätzlich Drahtglasplatten mit der Inschrift
„CSR“ eingegraben.
Die bünauschen Wappensteine gehen, wie bereits erwähnt, auf Günter von Bünau auf
Tetschen und Lauenstein (1557 – 1619) zurück. Das Wappen ist viergeteilt, zwei
diagonale Felder sind rot-silber gespalten, die beiden anderen zeigen einen
goldenen Löwenkopf auf rotem Grund.
Die Bünaus, die sowohl am Prager, als auch am Dresdner Hof relativ einflussreich
waren, erwarben das Gut Bodenbach und ein Hammergut unterhalb des Schneeberges.
Während das Gut Bodenbach in eine Fasanerie umgewandelt wurde, entwickelte sich
aus dem 1572 erneuerten Hammergut der Ort Bünaburg, heute Stadtteil Bynov= Déčin
IX.
1562 beschwerte sich G. v. Bünau bei Kaiser Ferdinand über Holzdiebstahl
sächsischer Förster und Köhler in seiner Herrschaft Tetschen. 1563 wies Kurfürst
August an, die Grenze zu versteinen. Am 29. Juni 1585 wurden bei einer
Grenzbesichtigung zwischen Gelobtbach und Grenzplatte (11,5 km) 116 Grenzsteine
erwähnt. Heute sind von diesen Zeitzeugen nur noch 9 bekannt: noch zwei an der
Staatsgrenze, einer im Lapidarium von Schloss Kuckuckstein und sechs am Sandweg
in Gohrisch.
Das Grenzstein- Lapidarium an diesem Standort, soll aufmerksam machen auf
historische Zeitzeugen, welche bei Spaziergängen im Walde leicht übersehen
werden. Vermittelt werden soll die Bedeutung der Grenzsteine, u.a. mit dem Ziel,
die noch vorhandenen (und teilweise noch „im Dienst“ befindlichen) Steine vor
mutwilliger Beschädigung zu schützen, sie noch lange zu erhalten. Sie, werter
Besucher, sollen sich also weder „ein- noch ausgegrenzt“ fühlen.
Sollten Sie Fragen oder Hinweise haben, können Sie sich an Herrn Schmieder
wenden (Sandwerg 43b). Interessenten finden in der Rückseite der Tafel ein
Faltblatt zum Mitnehmen, zur besseren Besichtigung kann auch mal das Grundstück
betreten werden. Da es jetzt aber allgemein üblich ist, sich gegen alles und
jeden abzusichern, der Hinweis: Auf eigene Gefahr.