Die „naturgemäße Waldwirtschaft“ strebt einen Waldaufbau an,
der nicht gleichartig, jedoch höhendifferenziert und baumartengemicht ist.
Auf einer Fläche wird gleichzeitig gepflegt, geerntet sowie verjüngt.
Um einen naturnahen Zustand nahe zu kommen, sollen Flächen bevorzugt aus
natürlicher Ansamung verjüngt werden.
Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus sind Natur-, Schutz- und
Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig; bestimmte ökologisch „wertvolle“
Bäume verbleiben im Waldbestand.
Das Vorkommen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (auch
Baumarten) wird im Rahmen ökologisch und ökonomisch orientierter
Waldwirtschaft erhalten und gefördert.
Einige Prinzipien und Grundsätze dieser Form der
Bewirtschaftung sind:
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Stetigkeit der Waldbewirtschaftung unter
Berücksichtigung standortgemäßer Baumartenwahl und dem Grundsatz der
Nachhaltigkeit
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Vermehrung von artenreichen Laub- und Mischwäldern
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Keine „Kahlschläge“, sondern Verjüngung der Bestände im
schützenden und formenden Halbschatten
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Nutzung nach „Zieldurchmesser“ (Zielstärkennutzung
–Ernte-) des Einzelbaumes
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Pflege und Heranzucht nicht gleichaltriger Mischbestände
zur Erhöhung der Stabilität der Waldgesellschaft
Ökologischer Waldschutz: Verzicht auf chemische „Pflanzenschutzmittel“,
Ausnahme: notwendige Holzschutzmaßnahmen und ökologisch verträglicher
Forstmaschineneinsatz sowie
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Ökosystemverträgliche Wildbewirtschaftung
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Nach regionalen Gegebenheiten können jedoch jeweils
unterschiedliche Schwerpunkte „naturgemäßen Handelns“ erforderlich sein.
Dieses Handeln kann abhängig sein vom Standort, von der Funktion (zum
Beispiel: Erholungswald / Wasserschutzwald / Bergwald / „Urwald“) sowie
der bisherigen Bewirtschaftungsweise.