Prebischtor (illegal)

Abstimmung:
unsere Bewertung::
positivpositivpositivnegativnegativ
Karte:
PDF:

Dauer:
ca. 4,50 h
Entfernung:
ca. 16,50 km
Höhenunterschied:
ca. 560 Meter
beste Reisezeit:
nicht an langen Wochenenden
nicht im Winter
Schwierigkeitsgrad:
lang
schwindelfrei
Kletterabschnitte
Untergrund:
Forstweg
Wanderweg und Pfad Treppen
Klettern mit Klammern
empfohlene Karten:
Großer Zschand;
Rolf Böhm Kartographischer Verlag
Region:
Mehr Details
hier

Kurzbeschreibung:

Kirnitzschtal - Neumannmühle - gelber Strich - Zeughaus - roter Strich - Grenze - roter Strich - Gabrielensteig - Prebischtor - Rückseite Prebischtor - Fremdenweg - Webergrotte - Vordere Partschenwände - Auerhahnsteig - Weberschlüchte - Webergrotte - Weberschlüchte - Großer Zschand - roter Strich - Zeughaus - gelber Strich - Kirnitzschtal - Neumannmühle

Beschreibung:

Als erstes der wichtigste Hinweis: Man darf über den Grenzweg nicht mehr gehen, da er seit kurzem zur Kernzone gehört. Hier geht man nicht und noch wichtiger: Man macht sich strafbar. Damit ist dieser Weg ab jetzt unpassierbar. Schade, aber es musste sein! Außerdem ist der Grenzübertritt an den beiden Stellen nicht erlaubt. Auch, wenn es so aussieht, als wenn dort ein Weg rüber geht und den so ein paar Leute benutzen.

Aber ich möchte keinen zu einer Straftat anstiften!

Der Weg startet wie so viele schöne Wanderungen vom Parkplatz an der Neumannmühle. Es geht den normalen Weg durch den großen Zschand am Zeughaus vorbei, immer auf dem Hauptweg. Hinter dem Zeughaus geht es den zweiten Weg rechts entlang in die Richtung der Grenze. Man wandert durch das ruhige Tal des großen Zschand. Je länger man unterwegs ist, desto ruhiger wird der Weg, da einige Wanderwege noch von diesem abgehen. Der Weg wird immer schmaler, bis er knapp vor der Grenze für Fahrzeuge ganz unpassierbar ist, aber normalerweise fährt unsereiner dort ja auch nicht. Die Grenze überquert man auf einem schmalen Pfad, der aber in Böhmen sofort als ein gut ausgebauter, gepflegter Weg weitergeführt wird. 400 Meter hinter der Grenze erreicht man eine kleine Lichtung, an der ein Weg nach rechts den Berg hoch geht. Diesem breiten Weg folgt man 350 Meter den Hang hoch. Nach diesen 350 Metern erreicht man die Wegmarkierung roter Strich. Dieser Markierung folgt man immer am Felsenfuß entlang. Der Wanderweg hat eine große Ähnlichkeit mit den beiden Wegen Goldsteig und Thorwalder Wände : Alle drei Wege laufen in einem großen Geschlängel am Felsfuß entlang. Auf diesem schmalen Waldweg geht es 3,6 Kilometer entlang. An machen Stellen hat man nach links einen schönen Blick ins Tal und nach den 3,6 Kilometern kann man auf einmal vor sich das Prebischtor sehen. Der Aufstieg zumPrebischtor_3_klein Prebischtor ist einfach und in kurzer Zeit geschafft. Fast ganz oben angekommen muss man einen kleinen Obolus an Eintritt bezahlen. Wenn ich mich richtig erinnere sind es 1,50 Euro. Man kann natürlich auch in Kronen bezahlen, aber der Betrag fällt mir leider nicht mehr ein. Am Tor angekommen muss man als erstes den fantastischen Ausblick ins Böhmische Land genießen. Es gibt mehrer Aussichtpunkte, die man über ein paar Stufen gut erreicht. Von einem der Aussichtpunkte kann man einen sehr guten Blick auf das Prebischtor selbst werfen. Hierbei kann man sich erfreuen, wenn man nicht die Zeit erwischt hat, wenn die ganzen Schulklassen ihren Pflichtausflug hier hoch machen. Nicht, dass ich irgendetwas gegen Kinder habe. Nein, ganz im Gegenteil, aber manchmal ist es für mich nicht mit ansehbar, wie die Zwerge in luftiger Höhe herumtoben und so wunderbar unbedarft sind. Wenn man sich etwas Gutes gönnen möchte, hat man die relativ billige Variante, im Restaurant am Prebischtor gut zu essen. Das Essen ist zwar im Verhältnis zu Böhmen sehr teuer, aber im Vergleich zu einem Restaurant an einem deutschen Aussichtpunkt sehr günstig.
Nach der kleinen Verschnaufpause habe ich mich auf ein kleines Wanderexperiment eingelassen, das ich aber nicht besonders empfehlen kann. Auf der Wanderkarte von Rolf Böhm ist ein Weg eingezeichnet, der auf der Rückseite vom Prebischtor in Richtung Grenze weggeht. Dieser Weg geht an den Toilettenhäuschen des Prebischtores vorbei. Am Ende des Weges steht zwar ein Eisentor, welches sogar mit Stacheldraht verschönert ist, aber das Ding kann man mit etwas Geschick auf der Talseite umrunden. Aber dieses ist noch nicht die Gefahrenstelle, die Herr Böhm in seiner Karte mit zwei Ausrufezeichen gekennzeichnet hat. Weiter geht’s. Als nächstes Hindernis kommt einGefahrenstelle_Bretterwand_klein Bretterzaun, der durchquert werden muss. Auf der anderen Seite steht das nette Hinweisschild, dass ein Wachhund auf das Gelände aufpasst. Gut, dass ich es erst im Nachhinein gelesen habe. Als letztes Hindernis ist eine kleine Senke zu überwinden, die früher von einer Brücke überquert wurde, jetzt aber nur noch aus zwei Gefahrenstelle_Bruecke_Schienen_kleinEisenbahnschienen besteht. Wenn man diese ganzen Hindernisse geschafft hat, dann weiß man, was Herr Böhm mit zwei Ausrufungszeichen (Gefahrenstelle) meinte. Danach wird der Weg erst mal wieder sehr angenehm. Man wandert auf dem Kamm entlang, bis man die Grenze erreicht. Diese überquert man am Grenzstein 8/12 und geht gegenüber den Hang hinunter. Nach ca. 300 Metern erreicht man die Webergrotte von oben. Da an der Steilwand überhaupt keine Chance ist herunter zu kommen, bin ich knapp nach rechts um den Felsen herum und dann durch die Felsspalte herunter geklettert. Das Ding ist elend feucht und überhaupt nicht angenehm zu klettern. Danach steht man an einer Felskante, die leider heutzutage nur sehr schwer zu überwinden ist. Man kann noch deutlich sehen, dass früher eine Kletterhilfe von einem vorgelagerten Felsen zu der Felskante ging. Heutzutage ist der obere Teil der Felsen zur Kernzone erklärt worden und damit ist diese Zugangsmöglichkeit entfernt worden. Dieses Hindernis ist durch einen Gefahrenstelle_Webergrotte_3_kleinbeherzten Sprung zu überwinden. Diesen sollte man aber auch nur wagen, wenn man nicht alleine unterwegs ist, da durch dass neue Nationalparkkonzept an dieser Stelle nur sehr wenige Leute vorbeikommen, die einem im Falle eines Sturzes weiterhelfen könnten. Handys funktionieren zwischen den Felsen leider nicht! Mich hat an dieser Stelle der Mut verlassen und ich habe den Rückweg angetreten und bin von unten kommend nach links über den Auerhahnsteig gewandert. 850 Meter über den Höhenweg gewandert, kann man über einen nach rechts abgehenden Weg in die Weberschlüchte kommen. Da ich mir die Stelle, an der ich gescheitert bin, noch von untern ansehen wollte, bin ich dann auch noch einmal bis zur Webergrotte gewandert. Die Grotte und die Steilwand sehen von unten beeindruckend aus. Auch von unten bin ich weiterhin der Meinung, dass es gut war, dass ich nicht den Sprung gewagt habe. Auch diese Stelle ist auf der Karte von Rolf Böhm mit zwei Ausrufezeichen gekennzeichnet. Jetzt weiß ich, was dieses Symbol bedeutet. Der restliche Wanderweg ist sehr leicht zu meistern. Man geht die Weberschlüchte nach vorne bis man wieder auf dem großen Zschand landet. Um zu seinem Auto zu kommen geht’s nach links den gut ausgebauten Weg zurück. Von der Webergrotte bis zum großen Zschand sind es 1,8 Kilometer und von dort bis zum Auto nochmals 3,4 Kilometer.

Fazit:

Man macht lauter verbotene Sachen (Grenzübertritt ohne offiziellen Grenzübergang, Klettern um Absperrungen am Prebischtor, Durchqueren der Kernzone), deshalb habe ich mich bei dieser Wanderung nicht besonders wohl  gefühlt, denn ich hatte immer das Gefühl, mich irgendwie daneben zu benehmen (schlechtes Gewissen!!!). Da aber das Wandern doch auch der Erholung dienen soll, kann ich diese Wanderung nicht empfehlen.

Nachtrag:

Diese Runde ist inzwischen in dieser Form überhaupt nicht mehr möglich, da das alte Toilettenhäuschen auf dem Prebischtor abgerissen wurde und der hintere Zugang mit einem unüberwindbaren Tor versperrt wurde.

Download file: PREBISCHTOR.TRK.GPX


    Anreise:

    Öffentlicher Nahverkehr:
    Anreise mit Bus bis zur Haltestelle Kirnitzschtal Neumannmühle mit dem VVO-Navigator
    Auto:
    Empfohlener Parkplatz: Neumannmühle
    Parkplatzgebühr für die Wanderung: 5,00 €

6 Gedanken zu „Prebischtor (verboten)“

  1. Was mich schon lange stört ist, dass die Nationalparkverwaltung auf dem Standpunkt steht, dass man sich einfach über das SDÜ (ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBEREINKOMMENS VON SCHENGEN vom 14. Juni 1985) hinwegsetzen kann. Insbesondere weise ich hier auf folgenden Artikel hin:
    TITEL II
    ABSCHAFFUNG DER KONTROLLEN AN DEN BINNENGRENZEN UND PERSONENVERKEHR
    KAPITEL 1
    ÜBERSCHREITEN DER BINNENGRENZEN
    Artikel 2
    (1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

    Da das supranationales Recht ist, wird hier nationales Recht eingeschränkt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedermann die Grenze zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik an jeder Stelle überschreiten darf. Mich würde mal interessieren, wann denn die Nationalparkverwaltung das SDÜ ausser Kraft gesetzt hat. Das sollte umd muss geklärt werden. Beide Staaten sind EU-Mitgliedsländer und Schengen-Vertragsparteien.
    Somit ist dieser Absatz so nicht richtig: „Man macht lauter verbotene Sachen (Grenzübertritt ohne offiziellen Grenzübergang)“. Ansonsten hätten Hunderttausende an der Grenze zwischen Östereich und Deutschland sich jedes Jahr strafbar gemacht. (Nationalparks, NSG usw.)

      1. Da gibt es gerade eine Diskussion über Grenzübergänge im Bayerischer Wald nach Böhmen. Da wird von tschechischer Seite taktiert und mit überholten Argumenten politisiert. Im SDÜ werden Naturschutzgebiete o.ä. nicht ausdrücklich ausgenommen. Im Bayerischen Wald stößt Schengen an seine Grenzen: das Betretungsverbot der Zone I im Nationalpark Sumava konterkariert den Wegfall der Grenzkontrollen, denn für Wanderer soll nach dem Willen der Verwaltung des Nationalparks Sumava die Grenze bestehen bleiben. Zwar sind mit Schengen die Grenzen offen, aber an den meisten grenzüberschreitenden Wegen darf die Staatsgrenze nach Tschechien nicht übertreten werden, denn die Verwaltung des Nationalparks Sumava will die Übergänge geschlossen halten. Ein großes Problem sind auch die tschechischen Umweltverbände. Sie haben einen guten Draht zum tschechischen Umweltminister und laufen gegen jedliche Aktion für die Öffnung weiterer Grenzübergänge Sturm.

        Einerseits sollen die Grenzkontrollen wegfallen, andererseits wird eine „Grüne Grenze“ aufgebaut: Durch das absolute Betretungsverbot der so genannten Zone 1 im Nationalpark Sumava geht bei den tschechischen Nachbarn gar nichts, während im Nationalpark Bayerischer Wald in den Sommermonaten in dieser Zone auf den vorgegebenen Wegen gewandert werden darf und nur ein Wegegebot engehalten werden muss.

        Eines der Argumente der tschechischen Seite für die Schließung ist, dass man personell nicht an jedem Grenzübergang Polizeibeamte stationieren könne, um die Wanderer zu kontrollieren. Mit dem Beitritt Tschechiens zum Schengener Abkommen zählt dieses Argument nicht mehr. Und trotzdem bleibt die Verwaltung des Nationalparks Sumava eisern. Nur zwei Grenzübergänge bei Finsterau und Hinterfirmiansreut sollen – wenn es nach der Verwaltung des Nationalparks Sumava geht – künftig geöffnet werden.
        Aber: ist die Verbotsregelung auf Dauer überhaupt durchsetzbar?
        Die Grenzgemeinden in Bayern und Böhmen sind sich einig, dass dies nicht möglich ist. Und überhaupt: was ist für die Natur schädlicher: Leute, die quer durchs Unterholz trampeln, oder Urlauber, die auf Wegen wandern?

        Da es ja eine Zonen-Neuregelung geben wird in der Böhmischen Schweiz und die Kernzone am Ende des Großen Zschands auf tschechischer Seite geändert wird, hoffe ich mal dass die deutsche Seite nachzieht.

      2. Wo soll das stehen? Habe im Schengener Abkommen dazu nichts gefunden. Wenn „Lausitzer“ recht hat mit der Behauptung, dass das Schengener Abkommen den Grenzübertritt der Binnengrenzen für EU-Bürger an jeder beliebigen Stelle gestattet und keine Einschränkungen im Schengener Abkommen selbst bestehen, dann kann man alle diesbezüglichen nationalen oder bilateralen Regelungen hierzu in die Tonne hauen. Denn es gibt keine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, mit nationalem Recht internationales Recht einzuschränken. Dies schließt auch die Schaffung einer Zone auf einer oder beiden Seiten der Grenze ein, die nicht betreten werden darf. Denn damit wird ja gerade mein Recht, die Grenze an jedweder Stelle zu übertreten, konterkariert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert